Logopädische Praxis

Zeitinsel

Sprachstörungen bei Kindern und Jugendlichen

 

                                                     Störungsbilder

Störungen der Sprachentwicklung
• Fehlbildung von Lauten (Dyslalie)
• Störungen im Satzbau (Dysgrammatismus)
• Zentral auditive Verarbeitung - und Wahrnehmungsstörungen
Störungen der Redefähigkeit
• Stottern bei Kindern und Jugendlichen
• Poltern
• Mutismus

Stimmstörungen
• Rinophonie ( Näseln )
• LKG (Lippen- Kiefer- Gaumenspalte)

Schluckstörungen
• myofunktionelle Störungen
( vor oder während einer kieferorthopädischen Behandlung )

Gestörter Schriftspracherwerb
• LRS
• Förderung der phonologischen Bewusstheit


Sprachentwicklungsverzögerung / Late Talker

Es ist eine weit verbreitete Auffassung, dass sich Entwicklungsverzögerungen bei jungen Kindern schon "auswachsen" werden. Tatsächlich sind Entwicklungsprobleme jedoch in vielen Fällen recht hartnäckig, dehnen sich im Verlauf der Entwicklung aus und verstärken sich gegenseitig. Aus einer anfänglichen Verzögerung in einem Entwicklungsbereich kann leicht eine breite Entwicklungsstörung werden. Spricht ein Kind im Alter von 2 Jahren weniger als 50 Wörter und/oder hat es Schwierigkeiten 2 Wörter miteinander zu verbinden, spricht man von "Late Talker-Kindern."  Viele dieser Kinder holen den Rückstand mit etwa 3 Jahren spontan auf. Man nennt diese Kinder "Late Bloomer" oder "Spätblühende." Mehr als die Hälfte dieser Kinder bleiben jedoch auffällig!
Wenn in der Entwicklung des Denkens, der Entwicklung bestimmter Wahrnehmungsfähigkeiten oder im sozial/emotionalen Bereich gravierende Probleme auftreten, wirkt sich dies notwendigerweise auf den frühen Spracherwerb aus.
Um Entwicklungsstörungen unterschiedlicher Art frühzeitig erkennen zu können, ist es daher erforderlich, die frühe Sprachentwicklung insbesondere im Alter von 1 bis 3 Jahren besonders sorgfältig zu beobachten und Sprachverzögerungen bereits in diesem Alter ernst zu nehmen. So behandele ich gegebenenfalls schon Kinder im Alter von  2 Jahren!
Gefährdete Kinder können schon in diesem Alter gut erfasst werden, indem man ihre symbolischen und kommunikativen Fähigkeiten sowie ihr Sprachverständnis beobachtet.


Die Sprachtherapie sollte umgehend beginnen, wenn...

• Ihr Kind mit 3 Jahren nur wenig, sehr undeutlich und schwer verständlich spricht.
• Bei Ihrem Kind mit 4 Jahren Satzbau, Aussprache und/oder Wortschatz nicht altersgerecht sind (In der U8/U9 wird vom Kinderarzt der Sprachentwicklungsstand Ihres Kindes überprüft).

Bei allen Therapien ist es mir wichtig, dass die Kinder sich wohl fühlen und spielend sprechen lernen!

An wen müssen Sie sich wenden?


Sprechen Sie frühzeitig mit ihrem Kinderarzt. Bei einem Therapiebedarf erhalten Sie von diesem eine Verordnung für Sprachtherapie. Ein Rezept kann aber auch von Hausärzten, Kieferorthopäden und  HNO-Ärzten ausgestellt werden.
Die Sprachtherapie wird  von den Krankenkassen bezahlt.
Dies gilt für gesetzliche und private Krankenversicherungen. Voraussetzung dafür ist, daß die Therapie ärztlich verordnet wird.
Wenn Sie als Eltern unsicher sind, ob Ihr Kind Unterstützung braucht, biete ich eine für Sie kostenlose Erstbefundung und ein Beratungsgespräch an. Dies könnte evtl. auch hilfreich sein, wenn Sie mit einer klaren Diagnostik zum Kinderarzt gehen möchten.